Naturheilpraxis Simon

im Einklang mit der Natur

 ABRECHNUNG

Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker orientieren sich naturgemäß am Umfang einer Untersuchung und Behandlung, dem erforderlichen Zeitaufwand, den durchzuführenden Maßnahmen unter Einbeziehung von Materialkosten und dem Schwierigkeitsgrad der Krankheit.

Die  Abrechnung erfolgt nach  der  Gebührenordnung für Heilpraktiker(GebüH), als Privatliquidation, alle Rezepte werden als Privatrezept gestellt.

Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Heilpraktikerkosten nicht übernommen, wenn einmal von wenigen Ausnahmen bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen aus Kulanzgründen abgesehen wird.

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel auch die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und deren Verordnungen, jedoch in sehr unterschiedlichem Umfang.

Hier gibt es sehr große Unterschiede in den einzelnen tariflichen Leistungen der verschiedenen Versicherungsunternehmen. Der Patient und der Versicherungsnehmer von privaten Krankenversicherungen ist deshalb gut beraten, sich die Tarife genau anzusehen und nicht nur das, was im Werbeprospekt steht. Der privatversicherte Heilpraktikerpatient sollte nicht ungeprüft die Aussagen der Werbeprospekte übernehmen, sondern insbesondere die weitergehenden Hinweise und das sogenannte Kleingedruckte in den Tarif- und Versicherungsbedingungen genau nachlesen bzw. sich vom Fachmann, das können auch die Berufs- und Fachverbände sein, beraten lassen.

Behördenbedienstete und Beamte erhalten oftmals (auch nicht in jedem Falle) Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen und deren Verordnungen. Auch hier gibt es Unterschiede, Leistungsbegrenzungen und -einschränkungen, über die sich der Betroffene bei seiner Beihilfestelle informieren sollte und muß.